Allgemeine Vermietungsbedingungen Pre-Motion Presentation Systems B.V.

Inhalt:

  1. Lieferung
  2. Auf- und Abbau
  3. Zahlungsbedingungen
  4. Stornierung
  5. Schäden oder Diebstahl
  6. Technische Störungen

1. Lieferung von Mietprodukten
Kleine Drehbühnen (mit einem Eigengewicht von bis zu 25 kg) werden nach Absprache vom Mieter bei Pre-Motion in Ede (Niederlande) abgeholt, oder aber von Pre-Motion in einem robusten Koffer an die Adresse des Mieters gesandt. Nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit sendet der Mieter die Drehscheibe im robusten Versandkoffer wieder zurück an Pre-Motion. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Mieters. Falls der Mietgegenstand nicht sofort nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer zurückgegeben wird, wird - nachdem Pre-Motion dies feststellt - dem Mieter noch eine Möglichkeit zur Rückgabe gegeben, bevor sodann Anzeige wegen Diebstahl erstattet wird. Die Mietdauer endet in diesem Fall sobald der Mietgegenstand noch zurückgegeben wird. Falls der Mieter den Mietgegenstand nach Verstreichen der gesetzten Frist nicht zurückgegeben hat/keine Angaben gemacht hat, ist er in Verzug. Über die ursprüngliche Mietsumme hinaus schuldet der Mieter Pre-Motion in diesem Fall den Kaufpreis des nicht zurückgegebenen Produkts. Der Mieter ist für eventuelle Schäden oder Verlust während der Rücksendung haftbar, ungeachtet der Tatsache, ob er den Schaden, Verlust, Diebstahl oder das Unbrauchbar- oder Wertlos-Machen des Mietgegenstands zu verschulden hat.

Mietgegenstände, die der Mieter selbst installieren kann (u.a. den Catwalker Compact und große Drehscheiben von < Ø 3 m), werden nach Absprache vom Mieter bei Pre-Motion abgeholt oder von Pre-Motion mittels eines Spediteurs an die Adresse des Mieters versandt. Der Mieter ist für die ausreichende technische Kenntnis verantwortlich, den Aufbau gemäß den Anweisungen von Pre-Motion durchzuführen, sowie dafür, einen sorgfältigen Umgang mit (bzw. einen eventuellen Transport) des Mietgegenstands zu gewährleisten. Im Falle von Unklarheiten oder Mängeln nimmt der Kunde direkt mit Pre-Motion Kontakt auf, um (telefonisch) Beratung zu erhalten. Falls dies nicht zu einer gangbaren Lösung führt, kann Pre-Motion, sofern es die Planung zulässt, den Aufbau für den Mieter durchführen. Zusätzlich Transport- und Installationskosten für diese Last-Minute-Unterstützung vor Ort gehen zu Lasten des Mieters. Falls der Mieter den Mietgegenstand nach Ablauf der Mietdauer nicht zurückgegeben hat, ist er in Verzug. Über den ursprünglichen Mietpreis hinaus schuldet der Mieter Pre-Motion in diesem Fall die Kosten der zusätzlichen Miettage des nicht zurückgegebenen Produkts.

Falls das gemietete Produkt von Pre-Motion vor Ort installiert wird, hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass eine dazu befugte Person während des Installations-/Liefertages anwesend ist, um die Mietgegenstände entgegen zu nehmen und die Installation zu begleiten. Wenn bei Lieferung niemand anwesend ist, hat Pre-Motion das Recht, den Mietgegenstand wieder mit zurück zu nehmen. Der Mieter schuldet Pre-Motion in diesem Fall die entstandenen Kosten. Wenn ein Installateur von Pre-Motion durch Zutun des Mieters warten muss, so stellt Pre-Motion hierfür einen Stundensatz von 45,- € pro Mitarbeiter in Rechnung.

2. Auf- & Abbau von Produkten, die Pre-Motion installiert
Die Auf- und Abbauzeiten werden mit dem Auftraggeber abgesprochen. Alle vom Vermieter bereitgestellten Waren werden generell auf der besichtigten Fläche aufgebaut und dort wieder abgeholt, es sei denn, die Parteien haben aus irgendeinem Grunde eine andere Vereinbarung getroffen. Der Mieter muss auf Anfrage ein gültiges persönliches Dokument (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) vorlegen. Normalerweise installieren wir Montags bis Freitags zwischen 07:00 und 19:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten berechnen wir zusätzlich zum regulären Tarif einen Betrag von 150,– €. Achtung: Sonntags führen wir keine Auf- oder Abbauarbeiten durch.

Pre-Motion bemüht sich, die Auf- und Abbauarbeiten zu der vereinbarten Zeit durchzuführen. Der Kunde sorgt dafür, dass zu dieser Zeit ein Ansprechpartner vor Ort anwesend ist, und dass alle Vorbereitungen getroffen sind (etwa die Vorbereitung der Aufstellfläche, oder eventuell ein Möbelstück, auf dem die Anlage installiert wird), damit der Techniker sofort mit der Arbeit beginnen kann.

Darüber hinaus muss sowohl beim Aufbau wie beim Abbau eine funktionierende Stromquelle (230 VAC, Doppelkontaktsteckdose) am Aufstellort verfügbar sein.

3. Zahlung
Der fällige Betrag muss spätestens fünf Tage vor der geplanten Tätigkeit oder Transport auf dem Konto von Pre-Motion eingehen. Besondere Zahlungsbedingungen sind nur nach schriftlicher Absprache mit Pre-Motion möglich.

4. Stornierung
Wenn der Mieter spätestens vier Wochen vor dem geplanten Datum den Auftrag storniert, werden ihm 25 % der Auftragssumme in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung im Zeitraum zwischen vier Wochen und einer Woche vor der Lieferung fällt eine Entschädigungsgebühr in Höhe von 50 % der Auftragssumme an. Bei Stornierungen in der letzten Woche vor dem geplanten Termin bleibt die gesamte Auftragssumme fällig. 100% bei Sonderanfertigungen oder individuell auf Mass der Käufers gefertigte Waren.

5. Schäden und Diebstahl
Der Mieter ist verpflichtet, alle Schäden und Mängel der gemieteten Geräte unverzüglich dem Vermieter zu melden. Ohne Zustimmung des Vermieters darf der Mieter keinerlei Reparaturmaßnahmen ergreifen. Für jeden Schadensfall legen wir in angemessener Weise fest, ob Sie vollständig oder teilweise für den Schaden verantwortlich sind. 

Die Höhe der Schadenersatzzahlung entspricht den Reparaturkosten, höchstens den Kosten für ein Austauschgerät. Bekleben, Beschildern oder andere Bearbeitungen des Geräts sind nicht zulässig. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Personen- oder Sachschäden, die Dritten im Zusammenhang mit der Verwendung der gemieteten Geräte entstehen.

Der Mieter trägt das vertragliche und gesetzliche Risiko im Zusammenhang mit den Produkten und die Verantwortung von dem Moment an, in dem ihm die Waren zur Verfügung gestellt werden, bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Vermieter sie wieder in seine Obhut nimmt. Während dieses Zeitraums hält der Mieter den Vermieter daher gegen alle Ansprüche, die Dritte im Zusammenhang mit den gemieteten Waren stellen könnten, schadlos.

Wenn das Objekt während der Mietzeit (zwischen Anlieferung und Abholung) gestohlen wird, sind Sie als Mieter für den Schaden verantwortlich. Dieser entspricht dem Austauschwert des Objekts, abzüglich bereits beglichener Mietkosten. Es ist möglich, dass Sie dagegen versichert sind (Auskunft dazu erhalten Sie von Ihrem Versicherungsunternehmen).

6. Störungen
Pre-Motion bemüht sich, seine Produkte stets in optimalem technischem Zustand zu halten. Treten während der Mietzeit Umstände ein, durch die dies nicht mehr der Fall ist, muss sich der Mieter so schnell wie möglich mit dem technischen Dienst von Pre-Motion in Verbindung setzen; Telefonnummer +31 (0)318505780. Ein Mitarbeiter von Pre-Motion wird versuchen, das Problem so schnell wie möglich zu beheben.

Dies kann bedeuten, dass das Gerät vor Ort repariert wird, oder aber, dass es zur Reparatur abgeholt werden muss. Im letzten Fall sucht der Mitarbeiter von Pre-Motion zusammen mit den Mieter nach einer geeigneten Lösung für den Rest des Mietzeitraums. Pre-Motion übernimmt in keinem Fall die Verantwortung oder die Haftung für eventuelle Folgeschäden.

Pre-Motion ist jedoch in einem solchen Fall durchaus bereit, die bereits bezahlte Mietgebühr in Augenschein zu nehmen, und dem Mieter auf diesem Gebiet eventuell entgegenzukommen. Dies gilt jedoch ausschließlich, wenn eine eindeutige Ursache festgestellt werden kann und der Mangel nicht durch einen Unfall verursacht wurde, für den der Mieter verantwortlich gemacht werden kann.